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Diebstahl am Rettungsboot!

Veröffentlicht: 01.06.2026
Autor: Heiner Fritze

DLRG-Rettungsboot von Diebstahl betroffen! 
Zu ihrer ausgesprochen negativen Überraschung mussten die DLRG-Verantwortlichen feststellen, dass offenbar in den Tagen (oder Nächten) zwischen dem 22.Mai und dem 28.Mai das Vereins-eigene Rettungsboot am Gemeindesteg „ungebetenen Besuch“ erhalten hatte, wobei der oder die Täter letztlich das Blaulicht abschraubten und entwendeten. Dass für ein einsatzfähiges Rettungsfahrzeug – sei es an Land oder auf dem Wasser – entsprechende Sonder-Signalgeräte unbedingt erforderlich sind, braucht dabei nicht betont werden. Es handelt sich also nicht um einen „Dummer-Jungen-Streich“, sondern schlicht um eine Straftat, weswegen auch bei der Polizei Strafanzeige wegen Diebstahls, Hausfriedensbruch und Beeinträchtigung von Rettungsmitteln gestellt worden ist. Die nicht unerheblichen Kosten für eine Neubeschaffung des Blaulichts hat der Verein zusätzlich zu tragen. Daher möchte die DLRG die Bevölkerung darum bitten, mögliche Beobachtungen in dem genannten Zeitraum dem Verein oder der Wasserschutzpolizei Reichenau mitzuteilen.

Rettungsmittel sind kein „Spielplatz“ !

Nachdem nun offenbar die Sommer-Saison angebrochen ist, herrscht am See noch mehr Freizeit – und leider wohl auch Langeweile, die manche Unarten nach sich zieht. Darunter hat einmal mehr vor allem die DLRG-Gruppe Allensbach zu leiden, deren Motorrettungsboot am Gemeinde-Steg sozusagen „auf dem Präsentierteller“ liegt. Da es wohl nicht zu vermeiden ist, dass der Steg zu allen Zeiten und zu Freizeit-Aktivitäten aller Art gebraucht (und manchmal auch missbraucht) wird, müssen die DLRG-Verantwortlichen leider immer wieder „ungebetenen Besuch“ am Liegeplatz und auf dem Boot verzeichnen. Das geht vom – grundsätzlich verbotenen ! – Besteigen des Bootes über das unsachgemäße Öffnen der Persenning, das sinnlose Lösen von Fendern und Leinen bis hin zu einer missbräuchlichen Nutzung als „Müllplatz“.

Es braucht nicht betont zu werden, dass die dabei eintretenden Schäden zunächst einmal von der DLRG selbst getragen werden müssen – ganz abgesehen von der Behinderung und ggfs. auch Gefährdung von notwendigen Rettungs-Einsätzen. Wie die Angehörigen der Feuerwehr sind auch die DLRG-Aktiven mit Notruf-Meldern ausgestattet, sodass sie rund um die Uhr gegebenenfalls zu Einsätzen auf den See gerufen werden können. Nur ist das „Rettungsmittel“ der DLRG – sprich das Motorrettungsboot – im Gegensatz zu den Feuerwehrfahrzeugen nicht in einer sicheren Halle, sondern eben grundsätzlich Einsatz-klar am Gemeindesteg stationiert. Deswegen ist die DLRG auch umso mehr auf eine erhöhte Rücksichtnahme der Allgemeinheit an dieser Stelle angewiesen.

Es wird daher dringend darum gebeten, „Spielereien“ rund um das Rettungsboot – insbesondere das Besteigen und das „Sabotieren“ von bestimmten Einsatzmitteln – zu unterlassen. Auch wird darum gebeten, mögliche Beobachtungen in dieser Hinsicht umgehend der DLRG oder der Gemeinde mitzuteilen. Wer Gegenstände und insbesondere Rettungsmittel beschädigt, macht sich strafbar und dazu Schadenersatz-pflichtig.

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